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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat seit 2008 Bildungsgutscheine im Wert von 500 Euro eingeführt, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Ziel ist es, einkommensschwache Personen in ihrer individuellen beruflichen Weiterbildung zu unterstützen. Singende Krankenhäuser e.V. kann als Weiterbildungsanbieter für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen diesen Bildungsgutschein annehmen. Ihre Weiterbildungskosten für die Singleiter-Ausbildungen reduzieren sich bis 50 Prozent, um maximal 500 Euro.
Voraussetzung ist, dass Ihr versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro bzw. bei Ehepartnern 40.000 Euro nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Bildungsgutschein erhalten und bei uns einlösen. Für die Ausstellung eines Bildungsgutscheins müssen Sie eine Beratungsstelle aufsuchen, z.B. an einer Volkshochschule oder der Handwerkskammer in Ihrer Nähe.
Weitere Informationen zum Bildungsgutschein und den über 600 Beratungsstellen erhalten Sie unter » www.bildungspraemie.info oder über die kostenlose Hotline 0800 26 23000.
Sobald Sie einen Bildungsgutschein ausgestellt bekommen haben, bestätigen wir Ihnen schriftlich, dass Sie ihn bei Singende Krankenhäuser e.V. einlösen können. Nach Abzug des Gutscheins von 500 Euro stellen wir Ihnen für die Weiterbildung nur noch Ihren verbleibenden Eigenanteil in Rechnung.
Bitte reichen Sie den Bildungsgutschein mit Ihrer Anmeldung über unsere Geschäftsstelle bei Frau Elisabeth Ortner ein (vgl. Anmeldemodalitäten im Weiterbidlungsflyer).